Das Netzwerk Rettungsdienst ist ein Netzwerk für Beschäftigte in Rettungsdiensten und kümmert sich hauptsächlich mit des Arbeitsbedingungen in diesem Dienst. Das Ziel dieser Internetseite ist die Information über aktuelle Arbeitsbedingungen sowie deren Verbesserung. Jeder, der dies aktiv unterstützt, ist uns willkommen. Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist nur aktiven Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaftern möglich. Es ist ein entsprechender Antrag per Registrierung zu stellen. Die Vergabe der Zugangsdaten erfolgt nicht automatisch, sondern wird von Fall zu Fall entschieden.
Lange Arbeitszeiten sind gesundheitsschädlich
Am 4. Mai hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Studie veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass lange Arbeitszeiten, insbesondere in Verbindung mit Schichtdienst und belastender Arbeit, besonders gesundheitsschädlich ist. Die Studie kann auf der Seite der BAuA heruntergeladen werden.
Änderung der EU Arbeitszeitrichtlinie vorerst gescheitert
Nach jahrelangem Streit ist die Reform der Arbeitszeitregeln in der Europäischen Union gescheitert. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit dem Europäischen Parlament seien ergebnislos beendet worden, erklärten die EU-Kommission und die tschechische Ratspräsidentschaft in Brüssel.
Umstritten war, wie lange in den EU-Staaten die Obergrenze der Wochenarbeitszeit von 48 Stunden noch überschritten werden darf. "Das Europäische Parlament bestand auf einem Termin für ein Ende der Ausnahmemöglichkeit, was für den Rat nicht akzeptabel war", erklärte EU-Arbeits- und Sozialkommissar Vladimir Spidla. Er sei "schmerzlich enttäuscht" über das Scheitern der Verhandlungen.
Für den Rettungsdienst bedeutet das, dass die Aufweichung der Anrechnung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit nicht kommt. Es gibt keine Aufteilung in aktive und inaktive Zeiten. Schlecht ist allerdings weiterhin, dass es immer noch die OPT-OUT Regelung gibt und die Möglichkeit, in Tarifverträgen über die 48 Stunden Grenze zu gehen.
Novellierung Rettungsdienstgesetz in BaWü vorgesehen
6.5.2009 In Baden-Württemberg steht die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes an. Insbesondere in den Bereichen der Notarztversorgung und der Qualifizierung der Leitstellenmitarbeiter sind neue Regelungen vorgesehen.
BAG entscheidet - DHV nicht für den Rettungsdienst zuständig
Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.2.09 (1 ABR 36/08) die Rechtsbeschwerde des DHV und des DRK Sachsen gegen den Beschluß des LAG Hamburg zurückgewiesen. Dieses hatte beschlossen, daß der DHV nicht für den Rettungsdienst zuständig sei, nur für kaufmännische und verwaltende Berufe. Damit sind die den Rettungsdienst betreffenden Tarifverträge mit der DHV hinfällig.